Einverständnis der Eltern
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) müssen sich
schriftlich mit dem Transport des Kindes
einverstanden erklären und sich verpflichten, das Kind an den Lenker
bzw. die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben, sofern der Transport des Kindes nicht durch die Eltern oder eine von diesen beauftragte Person erfolgt.
Krankheiten, Auffälligkeiten oder Besonderheiten, welche vom Lenker
bzw. der Begleitperson während des Transportes zu beachten sind, müssen dem Unternehmer bekannt gegeben werden.