Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.
Für Begleitpersonen wird ein fixer Stundensatz und anteiliges Kilometergeld gewährt.
Dieser Stundensatz wird entsprechend den Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst jährlich mit 1. Jänner des jeweiligen Jahres angepasst. Der Kostenersatz für die Begleitperson ist vom Unternehmensstandort aus zu berechnen.
Der beauftragte Unternehmer hat die Aufsicht und damit auch die Verantwortung für die transportierten Kinder vom Einsteigen in den Bus bis zum Aussteigen auf dem Areal der Betreuungseinrichtung.
Stundensätze
2008 € 9,81 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2009 € 10,16 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2010 € 10,25 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2011 € 10,36 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2012 € 10,55 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2013 € 10,66 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2014 € 10,81 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2015 € 11,00 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2016 € 11,14 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2017 € 11,28 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2018 € 11,54 / Stunde excl. Umatzsteuer
2019 € 11,809 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2020 € 12,399 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2021 € 13,019 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2022 € 13,416 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2023 € 16,20 / Stunde excl. Umsatzsteuer
2024 € 21,67 / Stunde excl. Umsatzsteuer