Begleitperson

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Icon Dokument Notwendigkeit einer Begleitperson für HP-Transporte in Kindergarten- und Hortgruppen (PDF-Dokument)

 

Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.

Für Begleitpersonen wird ein fixer Stundensatz und anteiliges Kilometergeld gewährt.
Dieser Stundensatz wird entsprechend den Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst jährlich mit 1. Jänner des jeweiligen Jahres angepasst. Der Kostenersatz für die Begleitperson ist vom Unternehmensstandort aus zu berechnen.

Der beauftragte Unternehmer hat die Aufsicht und damit auch die Verantwortung für die transportierten Kinder vom Einsteigen in den Bus bis zum Aussteigen auf dem Areal der Betreuungseinrichtung.

Stundensätze

2008 €   9,81 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2009 € 10,16 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2010 € 10,25 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2011 € 10,36 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2012 € 10,55 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2013 € 10,66 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2014 € 10,81 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2015 € 11,00 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2016 € 11,14 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2017 € 11,28 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2018 € 11,54 / Stunde excl. Umatzsteuer

2019 € 11,809 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2020 € 12,399 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2021 € 13,019 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2022 € 13,416 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2023 € 16,20 / Stunde excl. Umsatzsteuer

2024 € 21,67 / Stunde excl. Umsatzsteuer