Für den Einsatz der Fahrzeuge sind die einschlägigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Es darf in jedem Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen geeignetes Transportfahrzeug verwendet und entsprechend eingeschultes Personal eingesetzt werden, das die dafür vorgeschriebene Lenkerberechtigung besitzt (Lenkerberechtigung für Schülertransporte).