Ablauf Kostenersatz
Für den Kostenersatz im jeweiligen Arbeitsjahr (Kindergarten-/Hortjahr) hat der beauftragte Transportunternehmer bei der Bildungsdirektion OÖ, Referat Präs/ 3c, Assistenzen, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, folgende Nachweise vorzulegen:
- Transportverträge inkl. Liste der zu transportierenden Kinder
- Wageneinsatzpläne
- Liste der Lenker
- Liste der Begleitpersonen inkl. ärztliche Gutachten über die Notwendigkeit
- An- und Abwesenheitslisten der transportierten Kinder
- Monatliche Abrechnungen