Bei der Durchführung von Mischtransporten (z.B. Kostenträger Finanzamt, Land Oö.- Abteilung Soziales und Bildungsdirektion OÖ) ist der auf die Bildungsdirektion OÖ,Referat Präs/ 3c, Assistenzen, entfallende Kostenanteil anteilsmäßig geltend zu machen.
Der Kostenersatz für Mischtransporte ist wie folgt zu ermitteln (pro Tour lt. Fahrplan):
Gesamttageskilometer: Anzahl der transportierten Kinder x Anzahl der Kinder, welche in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Gesellschaft fallen
Ergebnis x Kilometertarif = Tageskosten anteilig