Einverständnis der Eltern
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) müssen sich schriftlich mit dem Transport des Kindes einverstanden erklären und sich verpflichten, das Kind an den Lenker
bzw. die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben, sofern der Transport des Kindes nicht durch die Eltern oder eine von diesen beauftragte Person erfolgt.