
Die Gemeinden und/oder Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben mit dem Transportunternehmen Verträge nach dem Muster eines Transportvertrages abzuschließen.
Diesem ist eine Liste der zu transportierenden Kinder beizulegen.
Die unter Wissenswertes/Formulare abrufbaren Transportverträge sind Muster und stellen lediglich Minimalvorgaben der Bildungsdirektion OÖ dar. Die konkrete Ausgestaltung der Transportverträge, also Ergänzungen und Präzisierungen, obliegt den Vertragsparteien. Wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass die von der Bildungsdirektion OÖ im Muster dargelegten Vorgaben einbezogen werden.