Der Unternehmer (Fahrer/Begleitperson) ist verpflichtet die Kinder im Verfügungsbereich der Einrichtung (Areal) zu übergeben.
Er ist jedoch nicht verpflichtet die Kinder an einem bestimmten Ort an das Personal der Einrichtung zu übergeben. Die konkrete Übergabe der Kinder ist im Transportvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Busunternehmen) zu vereinbaren.