Begleitperson

Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.

Für Begleitpersonen wird ein fixer Stundensatz und anteiliges Kilometergeld gewährt. Dieser Stundensatz wird entsprechend dem Beschluss der Tarifkommission OÖ. jährlich mit 1. Jänner des jeweiligen Jahres angepasst. Der Kostenersatz für die Begleitperson ist vom Unternehmensstandort aus zu berechnen.

Der beauftragte Unternehmer hat die Aufsicht und damit auch die Verantwortung für die transportierten Kinder vom Einsteigen in den Bus bis zum Aussteigen auf dem Areal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung.