Das Fernbleiben der Schülerin/des Schülers (Krankheit, Reha ...) vom Unterricht (länger als 1 Woche) ist von der Schulleitung unverzüglich der zuständigen Bildungsregion (BR) zu melden. In Absprache Arbeitgeber/Schule/BR sind frei werdende Stunden wie folgt einzusetzen:
Wird im Zuge stichprobenartiger Controllingmaßnahmen von der Bildungsdirektion OÖ die Nichteinhaltung dieser Vorgangsweise festgestellt, ist der zu unrecht bezogene Kostenersatz vom Schulerhalter zurückzuzahlen.