Beendigung des Einsatzes
Der Einsatz der Assistenz an einer Schule endet durch:
- veränderte Bedarfssituation bzw. entwicklungsbedingte Gründe
- Die Schulleitung meldet der Bildungsregion (bei landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen an den zuständigen Landesschulinspektor der Bildungsdirektion OÖ, Referat Präs/ 3d), dass der Bedarf einer Assistenz nicht mehr gegeben ist. Die Bildungsregion ( bei landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen der zuständige Landesschulinspektor der Bildungsdirektion OÖ) informiert zeitgerecht schriftlich den Schulerhalter über den Wegfall der Notwendigkeit einer Assistenz, damit dieser die arbeitsrechtlichen Schritte einleiten kann
- Kündigung durch die Assistenz
- Kündigung durch den Arbeitgeber oder Schulerhalter