Reisekosten

Kostenersatz Reisekosten für AssistentInnen: Antrag und Auszahlung

Die Reisekosten rechnet die Assistenz mit dem jeweiigen Arbeitgeber ab.                                Der Arbeitgeber der Assistenz kann einen Antrag auf Kostenersatz für die an die Assistenz ausbezahlten Reisekosten bei der Bildungsdirektion / Präs 3c stellen (Formular S9). Abrechnungszeiträume sind September bis Dezember (Auszahlung im Februar) und Jänner bis Schulende (Auszahlung im Oktober).                                                                                    Die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt nach entsprechender Übermittlung des Formulars S9 durch den Arbeitgeber an assistenz.post@bildung-ooe.gv.at.

Die Anträge auf Kostenersatz der Reisekosten werden von der Bildungsdirektion / Präs 3c stichprobenartig bei den Arbeitgebern überprüft.