Im Rahmen der zugeteilten Betreuungsstunden pro Woche ist eine Koordinations- und Organisationszeit (KoOZ) vorzusehen.
Als Richtwert gelten:
0-10 Wochenstunden 0,5 Std. KoOZ
Ab 11 Wochenstunden 1,0 Std. KoOZ
Die KoOZ ist wöchentlich abzurechnen, es gilt aber das Prinzip der Jahresdurchrechnung. Die genaue Festlegung der KoOZ erfolgt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Folgende Arbeitsbereiche fallen in die Koordinations- und Organisationszeit:
Die Bildungsdirektion OÖ, Referat Präs/ 3c, hat das Recht auf Einsicht in die gesamten Dokumentationen.