Integrationsgruppen in heilpädagogischen Einrichtungen werden gleich behandelt, wie Integrationsgruppen in z.B. Gemeindekindergärten. Sie unterliegen der Aufsicht des Landes OÖ. wie alle anderen Gruppen, einmal pro Jahr findet in den Integrationsgruppen eine Bedarfsprüfung der Personalressourcen durch die Fachberatung für Integration statt.