Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat die Aufgabe, jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern und die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial und Sachkompetenz beizutragen.