Aufsichtspflicht

Dem Personal des Kindergartens obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs des Kindergartens.
Die Aufsichtspflicht  im Kindergarten beginnt mit der Übernahme des Kindes; sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten übergeben werden.
Außerhalb des Kindergartens besteht die Aufsichtspflicht nur während der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Kindergartenbesuches, wie z. B. Spaziergänge und Ausflüge.