Es ist darauf zu achten, dass bei Kindern mit Integrationsstatus rechtzeitig Kontakt mit der Schulbehörde (PSI, ZIS, ev. ASO und KBE) aufgenommen wird.
Vorweg, den Terminus "Schulrücksteller" gibt es nicht, sondern es handelt sich um Kinder mit einer Schulunfähigkeit für ein Jahr. Diese Kinder unterliegen nicht mehr dem Öö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Daher werden von der Bildungsdirektion OÖ auch keine dafür benötigten Personalressourcen finanziert bzw. keine Stützkraftstunden von der Fachberatung für Integration zugeteilt.
Bei Aufnahme von Kindern mit Schulunfähigkeit in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung obliegt des dem Rechtsträger die dafür benötigten Personalressourcen zur Verfügung zu stellen
Ablauf laut Handbuch für heilpädagogische Gruppen:
Elterngespräch - Koordinationsgespräch mit ZIS/PSI