Der Rechtsträger hat die erforderlichen pädagogischen Fachkräfte, das für die Mitarbeit in der Gruppe erforderliche Hilfspersonal, die für die Integration erforderlichen Stützkräfte und das notwendige Hauspersonal zu bestellen.
Der Mindestpersonaleinsatz in einer heilpädagogischen Gruppe beträgt:
1 pädagogische Fachkraft und die erforderlichen Fach- und Hilfskräfte