Kinder mit medizinischem Betreuungsbedarf fallen lt. Oö. KBBG nicht in die Zuständigkeit der Fachberatung für Integration (FBI).
Ausnahme: Das Kind weist auch einen Förderbedarf entsprechend der Integration auf. Für Kinder mit ausschließlich medizinischem Betreuungsbedarf können daher keine Integrationsstunden zugeteilt werden.