Bekanntgabe des Integrationsbedarfs durch die Eltern:
Um Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen die bestmögliche Unterstützung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung geben zu können, ist es wichtig, dass Eltern den Rechtsträgern von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen rechtzeitig Informationen betreffend des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes durch F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) Befunde und
F2a (Einverständniserklärung der Eltern - Kindergarten/Hort/Krabbelstube) bekanntgeben.
Dies kann am besten im Rahmen der Einschreibung erfolgen.
Kontaktaufnahme des Rechtsträgers mit der für die Einrichtung zuständigen Fachberatung für Integration (FBI).
Voraussetzung dafür ist, dass die Formulare F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) und
F2a (Einverständniserklärung der Eltern - Kindergarten/Hort/Krabbelstube)
beim Rechtsträger aufliegen.
Zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Kinder mit Integrationsbedarf sind ebenfalls nach vorangehend beschriebenem Ablauf abzuwickeln.
Stundenvergabe durch die Fachberatung für Integration (FBI) für Integrationsmaßnahmen ab 1. September des neuen Arbeitsjahres.
Weitere Vergabetermine für auftretende Neuintegrationen im Arbeitsjahr sind 1. Oktober und 1. Februar.
KOSTENERSATZ
1. Oktober - 15. November:
Antrag auf Kostenersatz für das laufende Jahr durch den Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. bei Beginn während des Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Förderzusagen.
1. Oktober - 31.Oktober:
1. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum Jänner bis August.
1. Februar - 28. Februar:
2. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum September bis Dezember.