Aufgaben der Fachberatung für Integration
Die rechtliche Grundlage bildet § 26 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.
Feststellung und Zuteilung der Integrationsstunden:
- Bedarfsmeldungen aus Krabbelstuben, Kindergärten und Horten bearbeiten (F1, ärztl. und/oder psych. Befunde, F2a)
- Feststellung des Integrationsbedarfs (Qualifikation und Ausmaß) und Zuteilung der Integrationsstunden im Rahmen des Integrationsgespräches unter Einhaltung des zur Verfügung stehenden Gesamt-Stundenkontingentes
Fachberatung und Praxis in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:
Die Fachberaterin/der Fachberater berät fachlich und nimmt beobachtend und praktizierend die heilpädagogische Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Rahmen ihrer/seiner verfügbaren Zeitressourcen wahr.
Aufgaben:
- Beraten der Leiterin/des Leiters bzw. der gruppenführenden Pädagogin/des gruppenführenden Pädagogen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
- Beratung zu pädagogischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Integration
- Auswertung von Beobachtungsdaten der gruppenführenden Pädagogin/des gruppenführenden Pädagogen
- Beobachten des Kindes in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und gemeinsames Festlegen von individuellen Fördermaßnahmen (integratives Förderkonzept) mit den pädagogischen Fachkräften
- Reflektieren der sozialen Integration und des Entwicklungsverlaufs des Kindes in der Gruppe mit Assistenz und gruppenführender Fachkraft
- Kontakt zu anderen Stellen, die das Kind fördern (Therapeut/inn/en etc.)
- Nahtstelle Kindergarten - Schule
- Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion für Oberösterreich