Für die Fahrt von der Wohnadresse zur heilpädagogischen Kindergarten- oder Hortgruppe und wieder zurück gibt es normalerweise einen organisierten Fahrdienst. Die Kosten werden auf Antrag von der Bildungsdirektion Oberösterreich, Referat Präs/ 3c, Assistenzen, getragen.
Die Eltern müssen sich schriftlich mit dem Transport des Kindes einverstanden erklären und sich verpflichten, das Kind an den Lenker bzw. die Begleitperson zu übergeben.
Auftraggeber der Transporte sind die Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Damit die Finanzierung auch tatsächlich durch die Bildungsdirektion OÖ erfolgt, ist vor Beauftragung eines Transportunternehmens die Zusage betreffend Finanzierung des Transportes bei der Bildungsdirektion OÖ einzuholen.