Transport

Für die Fahrt von der Wohnadresse zur heilpädagogischen Kindergarten- oder Hortgruppe und wieder zurück gibt es normalerweise einen organisierten Fahrdienst. Die Kosten werden auf Antrag von der Bildungsdirektion Oberösterreich, Referat Präs/ 3c, Assistenzen, getragen.

Die Eltern müssen sich schriftlich mit dem Transport des Kindes einverstanden erklären und sich verpflichten, das Kind an den Lenker bzw. die Begleitperson zu übergeben. 

Auftraggeber der Transporte sind die Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Damit die Finanzierung auch tatsächlich durch die Bildungsdirektion erfolgt, ist vor Beauftragung eines Transportunternehmens die Zusage betreffend Finanzierung des Transportes bei der Bildungsdirektion einzuholen.

Informieren sie sich beim Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. bei der zuständigen Stelle der Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3c, Assistenzen:


Antrag auf Kostenersatz für heilpädagogische Transporte
Bildungsdirektion OÖ 
Referat Präs/ 3c
Assistenzen
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.:(+43732)7720-16228
bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at