Ziel der von der Fachberatung für Integration (FBI) den einzelnen Rechtsträgern zugeteilten Integrationsstunden ist die Unterstützung der sozialen Integration und die pädagogische Förderung der Integrationskinder.
Das bedeutet, die Höhe dieser Stunden wird entsprechend der Gesamtsituation in der Gruppe und dem Förderbedarf der jeweiligen Kinder festgelegt. Ziel ist eine positive Entwicklung des Kindes in der Gruppe.
Die Integrationskraft unterstützt die gruppenführende Pädagogin in der Integrationsgruppe.
Es ist nicht Aufgabe der FBI die Anwesenheitszeit des jeweiligen Kindes durch die Zuteilung von Integrationsstunden abzudecken. Die Abdeckung der Anwesenheitszeit des Kindes durch entsprechendes Personal liegt in der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Rechtsträgers.