Schulpflichtige Kinder, die von der zuständigen Schulbehörde vorübergehend vom Unterricht befreit werden, fallen nicht in die Zuständigkeit der Fachberatung für Integration der Kindergärten und Horte (FBI), daher werden für diese Kinder grundsätzlich keine Assistenzstunden von der FBI beim Besuch eines Kindergartens zugeteilt.