Der Schulerhalter organisiert die Assistenz. Die Assistenz kann beim Schulerhalter beschäftigt sein. Der Schulerhalter kann aber auch Dritte mit der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion beauftragen (eine Einrichtung der Behindertenhilfe z. B. Diakonie Zentrum Spattstraße, Caritas, ... oder andere einschlägige Organisationen).