Geförderte Transporte
Gemäß § 33 Abs. 3 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz werden Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen von der Bildungsdirektion OÖ in folgende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gefördert:
- Heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen
- Integrationsgruppen in Regelhorten
- Zu 100 % von der Bildungsdirektion OÖ finanzierte Integrationsgruppen in Kindergärten heilpädagogischer Einrichtungen