Aufgaben der Fachberatung für Integration

Die rechtliche Grundlage bildet § 26 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.

 

Feststellung und Zuteilung der Integrationsstunden:

  • Bedarfsmeldungen aus Krabbelstuben, Kindergärten und Horten bearbeiten (F1, ärztl. und/oder psych. Befunde, F2a)
  • Feststellung des Integrationsbedarfs (Qualifikation und Ausmaß) und Zuteilung der Integrationsstunden im Rahmen des Integrationsgespräches unter Einhaltung des zur Verfügung stehenden Gesamt-Stundenkontingentes

Fachberatung und Praxis in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:

Die Fachberaterin/der Fachberater berät fachlich und nimmt beobachtend und praktizierend die heilpädagogische Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Rahmen ihrer/seiner verfügbaren Zeitressourcen wahr.

Aufgaben:

  • Beraten der Leiterin/des Leiters bzw. der gruppenführenden Pädagogin/des gruppenführenden Pädagogen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
  • Beratung zu pädagogischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Integration
  • Auswertung von Beobachtungsdaten der gruppenführenden Pädagogin/des gruppenführenden Pädagogen
  • Beobachten des Kindes in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und gemeinsames Festlegen von individuellen Fördermaßnahmen (integratives Förderkonzept) mit den pädagogischen Fachkräften
  • Reflektieren der sozialen Integration und des Entwicklungsverlaufs des Kindes in der Gruppe mit Assistenz und gruppenführender Fachkraft
  • Kontakt zu anderen Stellen, die das Kind fördern (Therapeut/inn/en etc.)
  • Nahtstelle Kindergarten - Schule
  • Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion für Oberösterreich